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   BVerwG, 01.07.1975 - III C 39.74   

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https://dejure.org/1975,2255
BVerwG, 01.07.1975 - III C 39.74 (https://dejure.org/1975,2255)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1975 - III C 39.74 (https://dejure.org/1975,2255)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1975 - III C 39.74 (https://dejure.org/1975,2255)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1976, 33
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.04.1968 - III C 87.66

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Tod des unmittelbar Geschädigten nach

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1975 - III C 39.74
    Mit Urteil vom 25. April 1968 - BVerwG III C 87.66 - führte der erkennende Senat aus, der Erblasser der Kläger gelte als unmittelbar Geschädigter nach § 12 Abs. 7 Satz 1 und Abs. 11 Nr. 2 LAG im Zeitpunkt seines auf den 6. März 1945 kraft § 9 des Verschollenheitsgesetzes vermuteten Todes.

    Er verteidigt das angefochtene Urteil mit Rechtsausführungen und weist im übrigen auf das Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1968 - BVerwG III C 87.66 - hin, aus dem sich ergebe, daß § 12 Abs. 11 Nr. 3 LAG zugunsten der Kläger nicht anwendbar sei.

    Die von den Klägern begehrte Feststellung des in seiner Höhe unstreitigen Vertreibungsschadens nach den Vorschriften des Feststellungsgesetzes ist zwar zulässig, obwohl der erkennende Senat dieses Begehren bereits im vorangegangenen Verfahren (BVerwG III C 87.66 [ZLA 1968, 229]) durch Urteil vom 25. April 1968 als unbegründet abgelehnt hatte.

    Die Rechtskraft des Urteils vom 25. April 1968 (a.a.O.) steht somit einer anderweitigen Sachentscheidung durch den erkennenden Senat nicht entgegen.

    Der Senat hat im übrigen im Urteil vom 25. April 1968 (a.a.O.) bereits ausgeführt, daß das eigene Vertreibungsschicksal der Kläger eine Anwendung des § 12 Abs. 11 Nr. 3 LAG zu ihren Gunsten ausschließt; hieran wird auch im vorliegenden Verfahren festgehalten.

  • BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69

    Ersatzfähigkeit von Vertreibungsschäden der Erben bei Tod des kriegsvermissten

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1975 - III C 39.74
    Im vorliegenden Fall kann es offenbleiben, ob daher - wie es das Verwaltungsgericht angenommen hat - auf das Gebiet von Polen in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 insgesamt, keinesfalls also auf die räumlich noch weiterreichende Oder-Neiße-Linie abzustellen ist oder ob hier gegebenenfalls sogar eine räumlich engere Grenze für die Annahme des "individuellen Vertreibungsgebietes" zu ziehen wäre (vgl. BVerwGE 39, 41 [44]).
  • BVerwG, 25.10.1973 - III C 73.72

    Voraussetzungen des Wiederaufgreifens einer unanfechtbar abgeschlossenen

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1975 - III C 39.74
    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG III C 73.72 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 139) bereits entschieden und in seinem Beschluß vom 17. Februar 1975 - BVerwG III B 41.74 - erneut ausgesprochen.
  • BVerwG, 17.02.1975 - III B 41.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Eigenschaft als unmittelbar

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1975 - III C 39.74
    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG III C 73.72 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 139) bereits entschieden und in seinem Beschluß vom 17. Februar 1975 - BVerwG III B 41.74 - erneut ausgesprochen.
  • BVerwG, 13.06.1968 - III C 78.67

    Bindungswirkung an eine behördliche Entscheidung auf einen Feststellungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1975 - III C 39.74
    Eine Bindungswirkung gemäß dieser Vorschrift tritt für das Rechtsmittelgericht immer nur im Rahmen desselben Prozeßrechtsverhältnisses ein, nicht indessen hinsichtlich eines späteren, sich auf denselben Streitgegenstand beziehenden neuen Klageverfahrens (vgl. hierzu: Urteil vom 13. Juni 1968 - BVerwG III C 78.67 - [ZLA 1968, 297 = DÖV 1968, 739]).
  • BVerwG, 25.09.1980 - 3 B 26.79

    Tod eines unmittelbar Geschädigten auf der Flucht - Angriffe gegen die

    Entscheidend ist der Verlust der tatsächlichen Verfügungsgewalt (vgl. hierzu u.a. die Urteile vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 139] und vom 1. Juli 1975 - BVerwG 3 C 39.74 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 150 = ZLA 1976, 33]).
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